Grüneberg, § 1671 BGB Rdnr. 11

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die Sache darf auch dann an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen werden, wenn die ursprüngliche Zustimmung zum Alleinsorgeantrag des anderen Elternteils durch die Beschwerde widerrufen worden ist.


Zivilrecht Prozess- und Verfahrensrecht Freiwillige Gerichtsbarkeit Familien- und Betreuungsrecht
§ 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB; § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG