Aufenthaltsbestimmungsrecht: Keine Anordnung eines paritätischen Wechselmodells bei fehlender Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit und weit auseinander liegender Wohnorte der Eltern
a) Auch bei der "negativen" Kindeswohlpru?fung nach § 1626 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist vorrangiger Maßstab fu?r die Entscheidung das Kindeswohl. Notwendig ist die umfassende Abwa?gung aller fu?r und gegen ...
Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf die alleinerziehende Mutter wegen § 4 Abs. 3 Satz 4 BEEG