§ 1615l BGB

keine Verwirkung des Unterhaltsanspruch der Mutter nach § 1615l Abs. 2 BGB, weil diese in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebt; keine Anwendbarkeit des § 1579 Nr. 2 BGB


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§§ 1579 Nr. 2, 1611, 1615l Abs. 2 BGB
Verweise

Literaturfundstellen