§ 1376 BGB

a) Der Liquidationswert (Zerschlagungswert) gilt in der Regel als unterste Grenze des Unternehmenswerts. b) Der Ansatz des Liquidationswerts kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn das Unterneh ...


Zivilrecht Familien- und Betreuungsrecht
§§ 203, 1375, 1376 BGB
Verweise

Literaturfundstellen