Staudinger, § 134 BGB Rdnr. 54

Eine Entscheidung

1. Die Einsetzung des Heimes, in dem sich der einzige Sohn und Vorerbe der Erblasserin befindet, als alleiniger Nacherbe ist nicht gem. §§ 14 HeimG ,134 BGB nichtig, wenn die Testamentserrichtung vor ...