§ 130 BGB

Abmahnung, Zugang, E-Mail, Dateianhang


Zivilrecht
§ 130 BGB; § 93 ZPO

Bei einem im Rahmen eines Probetrainings in einem Fitnessstudio abgeschlossenen Vertrag, besteht kein Widerrufsrecht iSd § 312 Nr. 2 BGB


Zivilrecht
§§ 119, 123, 130 Abs. 1 Satz 2, 242, 312 Nr. 2 BGB

a) Der Inhalt eines unter Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel über ein automatisiertes Buchungs- oder Bestellsystem an ein Unternehmen gerichteten Angebots und einer korrespondierenden Willens ...


IT- und Medienrecht eCommerce-Recht Zivilrecht
§§ 130, 133, 145, 146, 154, 157, 312g BGB

zum Zugang von, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten versandter, elektronischer Post


Zivilrecht
§§ 130, 678 BGB
Zivilrecht
§ 130 BGB