§ 123 BGB

a) Die objektive Seite einer arglistigen Täuschung ist gegeben, wenn Kellerräume als Wohnraum angepriesen werden, obwohl die für eine solche Nutzung erforderliche baurechtliche Genehmigung fehlt; nich ...


Zivilrecht
§ 123 Abs. 1 BGB

Feuchtigkeit im Keller bei Grundstückskaufvertrag


Zivilrecht
§§ 123, 812 BGB

Bei einem im Rahmen eines Probetrainings in einem Fitnessstudio abgeschlossenen Vertrag, besteht kein Widerrufsrecht iSd § 312 Nr. 2 BGB


Zivilrecht
§§ 119, 123, 130 Abs. 1 Satz 2, 242, 312 Nr. 2 BGB

a) Zur Frage, ob eine arglistige Täuschung darin zu sehen ist, dass in einem Verkaufsprospekt für eine Eigentumswohnung angegeben wird, dass für "Grundstück, Gebäude incl. Vertrieb und Marketing" 76,7 ...


Miet- und Wohnungsrecht Zivilrecht
§ 123 BGB; § 5 AGBG

1. Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Online-Branchenbuch, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt keinen deutlichen Hinweis auf den Preis enthält, ist nach ...


Zivilrecht IT- und Medienrecht Internetrecht
§§ 123 Abs. 1, 305c BGB