Grüneberg, § 1004 BGB Rdnr. 46

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widerlegbare Vermutung


Mieter einer Eigentumswohnung sind dann Zustandsstörer im Sinne des § 1004 BGB, wenn sie durch ihre Weigerung, den Rückbau der entgegen den Regeln der Wohnungseigetümergemeinschaft vom Ver ...