Grüneberg, § 1004 BGB Rdnr. 20

Eine Entscheidung

Abwehrrechte des Grundstückseigentümers: Unterlassungsanspruch gegen Lärmemissionen durch ein Fitnesscenter nach Umbau des benachbarten Wohngebäudes; Bestimmung des Umfangs und des Inhalts einer Grunddienstbarkeit in Form eines Geh- und Fahrrechts