§ 14a BeamtVG

1. Mit Wirkung vom 1. November 2007 hat der sächsische Landesgesetzgeber das Beamtenversorgungsgesetz in der seinerzeit geltenden Fassung im Wege der statischen Verweisung durch gleichlautendes Landes ...


Öffentliches Recht Beamtenrecht Verwaltungsrecht
Art. 125a GG; § 48 VwVfG; § 14a BeamtVG; § 17 SächsBesG
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