§ 127 BauGB

Durch einen Wall zum Schutz vor Straßenlärm (§ 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB) werden im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Grundstücke erschlossen, die durch die Anlage eine Schallpegelminderung von min ...


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§§ 127 Abs. 2 Nr. 5, 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB
Verweise