§ 117 BauGB

a) Die Anfechtung der Ausführungsanordnung nach § 117 BauGB durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 217 Abs. 1 Satz 1 BauGB entfaltet aufschiebende Wirkung. b) Die mit dem Erlass der Ausf ...


Baurecht Zivilrecht
§§ 102 Abs. 1 Nr. 1, 114, 117 Abs. 5 Satz 1, 217, 224 BauGB
Verweise