Amtsgericht Stuttgart - Bad Cannstatt
Ordentliche Gerichtsbarkeit · LG Stuttgart
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Telefon 0711/5004-0
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AG Stuttgart - Bad Cannstatt

1. Eine Privatperson hat Anspruch auf Unterlassung des Zusendens von Werbe-E-Mails aus §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB, da § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB neben dem Eigentum auch alle anderen absoluten ...


Zivilrecht Verfassungsrecht IT- und Medienrecht Internetrecht Öffentliches Recht
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
AG Stuttgart - Bad Cannstatt

Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist grundsätzlich zu unterschreiben; Zweifel an Ernsthaftigkeit des Antrages


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 829, 835 ZPO
AG Stuttgart - Bad Cannstatt

Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist grundsätzlich zu unterschreiben; Zweifel an Ernsthaftigkeit des Antrages


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 829, 835 ZPO
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Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Auffahren auf ungesichertes Unfallfahrzeug


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Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision beim Rückwärtsfahren aus Parklücke