Amtsgericht Stuttgart
69 Entscheidungen

Eine Renditesteigerung von 1,62% reicht nicht aus, um ein Verwertungsinteresse des Vermieters i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB zu begründen.


Wohnungseigentum: Herausgabe eines durch einen anderen Wohnungseigentümer genutzten Kellerraums an den Sondernutzungsberechtigten bei Abweichung der tatsächlichen Bauausführung vom ursprünglichen Aufteilungsplan; Recht zum Besitz durch langjährige Nutzung; Verjährung des Herausgabeanspruchs


Befindet sich in einer Mietwohnung ein Teppichboden, der wegen starker Abnutzung ausgetauscht werden muss, so darf die Vermieterin ihn nicht gegen den Willen der Mieterin durch einen Laminatboden erse ...


Es fehlt an einer gesetzlichen Grundlage für die Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme durch das Betreuungsgericht, wenn eine freiheitsentziehende Unterbringung n ...


1. Eine Klausel, durch welche in einem Darlehensvertrag im Wege allgemeiner Geschäftsbedingungen eine "Bearbeitungsgebühr" ausbedungen wird, stellt auch bei Verwendung gegenüber einem Unternehmer eine ...


1. Eine Klausel, durch welche in einem Bauspardarlehensvertrag im Wege allgemeiner Geschäftsbedingungen eine "Darlehensgebühr" ausbedungen wird, stellt jedenfalls dann eine gem. § 307 BGB unzulässige ...


Anerkennung einer kosovarischen Adoptionsentscheidung: Verstoß gegen deutschen ordre public bei unterbliebener Elterneignungsprüfung und fehlendem Eltern-Kind-Verhältnis


Inzidente Anerkennung einer ausländischen Entscheidung , Einwilligung der leiblichen Eltern ersetzt durch ausändisches Gericht