Verwaltungsgericht Berlin
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In Übergangsfällen, in denen die Rücknahmefiktion des § 33 Abs. 1 AsylG in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung bereits eingetreten war, beruht ein bei Geltung der Rechtslage ab 1. Januar 2 ...


Der Austausch mit zahlreichen anderen Prüflingen über eine WhatsApp-Gruppe während der gesamten Bearbeitsungszeit stellt eine schwerwiegende Täuschung dar.