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Corona-Verordnung: Maskenpflicht verfassungsgemäß - Kontaktnachverfolgung muss neu geregelt werden
Widrige Windverhältnisse sind kein außergewöhnlicher Umstand iSd Art. 5 Abs. 3 der FluggastrechteVO, wenn zuverlässig mit einem kurzfristigen (hier: binnen 5 Stunden) Wegfall des Hindernisses gerechnet werden kann.
Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt