LG Köln, Urteil vom 30.07.2015 - 15 O 505/14
Fundstelle
openJur 2015, 15148
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Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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