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AG Ludwigsburg · Beschluss vom 24. September 2012 · Az. BHG 289/2012

Informationen zum Urteil

  • Gericht:

    AG Ludwigsburg

  • Datum:

    24. September 2012

  • Aktenzeichen:

    BHG 289/2012

  • Typ:

    Beschluss

  • Fundstelle:

    openJur 2012, 128102

  • Verfahrensgang:

Tenor

Die Erinnerung vom 10.05.2012 wird zurückgewiesen.

Gründe

Die Erinnerung war zurückzuweisen, nachdem mit den anerkannten örtlichen Schuldnerberatungsstellen eine andere zumutbare Hilfsmöglichkeit i.S.d. BerHG zur Verfügung stand. Es ist weder eine Eilbedürftigkeit ersichtlich, noch, dass eine solche der Schuldnerberatungsstelle zur Erreichung eines früheren Termins vorgetragen wurde und ein notwendig zeitnaher Termin abgelehnt wurde.

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