AG Ludwigsburg · Beschluss vom 24. September 2012 · Az. BHG 289/2012
Informationen zum Urteil
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Gericht:
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Datum:
24. September 2012
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Aktenzeichen:
BHG 289/2012
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Typ:
Beschluss
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Fundstelle:
openJur 2012, 128102
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Verfahrensgang:
Tenor
Die Erinnerung vom 10.05.2012 wird zurückgewiesen.
Gründe
Die Erinnerung war zurückzuweisen, nachdem mit den anerkannten örtlichen Schuldnerberatungsstellen eine andere zumutbare Hilfsmöglichkeit i.S.d. BerHG zur Verfügung stand. Es ist weder eine Eilbedürftigkeit ersichtlich, noch, dass eine solche der Schuldnerberatungsstelle zur Erreichung eines früheren Termins vorgetragen wurde und ein notwendig zeitnaher Termin abgelehnt wurde.





