Die Berufung des Klägers gegen das am 25.11.2010 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen (12 O 116/10) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 20.041,63 EUR festgesetzt.