LG Hamburg · Beschluss vom 10. Juli 2012 · Az. 324 O 406/12
Informationen zum Urteil
-
Gericht:
-
Datum:
10. Juli 2012
-
Aktenzeichen:
324 O 406/12
-
Typ:
Beschluss
-
Fundstelle:
openJur 2012, 69744
-
Verfahrensgang:
Tenor
1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zuwiderhandlung
untersagt,
die nachfolgenden Abbildungen, die den Antragsteller zeigen, zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:
und/oder
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.





