close

Erweiterte Suche


Entscheidungen Artikel Normen
bis
+
+

LG Hamburg · Beschluss vom 10. Juli 2012 · Az. 324 O 406/12

Informationen zum Urteil

  • Gericht:

    LG Hamburg

  • Datum:

    10. Juli 2012

  • Aktenzeichen:

    324 O 406/12

  • Typ:

    Beschluss

  • Fundstelle:

    openJur 2012, 69744

  • Verfahrensgang:

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zuwiderhandlung

untersagt,

die nachfolgenden Abbildungen, die den Antragsteller zeigen, zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

Bild

und/oder

Bild

2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

plusKommentare (0) einblenden0 Kommentare vorhandenzum Aufklappen klicken