VG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.01.2004 - 9 E 4228/03 (V)
Fundstelle
openJur 2012, 24816
  • Rkr:
Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festgesetzten Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Berufung und Revision werden zugelassen.

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