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nach "BStBl II 2010, 663" [Fundstelle], ungefähr 11 Ergebnisse (0.01s)
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BFH · Urteil vom 4. Februar 2010 · Az. II R 25/08
Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens
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FG Köln · Urteil vom 10. Februar 2011 · Az. 13 K 2516/07
Urteil vom 10. Februar 2011 · Az. 13 K 2516/07
Öffentliches Recht Steuer- und Abgabenrecht -
FG Münster · Urteil vom 27. Januar 2011 · Az. 3 K 2476/08 Erb
Urteil vom 27. Januar 2011 · Az. 3 K 2476/08 Erb
Öffentliches Recht Steuer- und Abgabenrecht -
BFH · Urteil vom 7. Oktober 2010 · Az. V R 17/09
Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen; Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben; Grundsatz der Abschnittsbesteuerung; Überprüfung von Ermessensentscheidungen
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BFH · Beschluss vom 27. September 2012 · Az. II R 9/11
1. Der BFH hält § 19 Abs. 1 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG in der im Jahr 2009 geltenden Fassung wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitss ...
Steuer- und Abgabenrecht Öffentliches Recht VerfahrensrechtArt. 3 Abs. 1 GGGrundgesetz; §§ 13a, 13b, 19 Abs. 1 ErbStG<kein Titel bekannt>
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FG Nürnberg · Urteil vom 28. Juli 2010 · Az. 3 K 2054/2007
Anschaffungszeitpunkt einer Windkraftanlage - Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums erst nach Abschluss des Probebetriebs
Steuer- und Abgabenrecht Öffentliches Recht -
BFH · Beschluss vom 7. Februar 2013 · Az. II B 109/12
Kein Grundsteuererlass wegen Wertverzerrungen bei der Einheitsbewertung
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BFH · Urteil vom 18. September 2012 · Az. VIII R 28/10
Begrenzung der 1 %-Regelung auf die Gesamtkosten bei Vermietung von Kfz an Personengesellschaften durch ihre Gesellschafter
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BFH · Urteil vom 20. September 2012 · Az. IV R 29/10
Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht; Billigkeitsmaßnahme als flankierende Maßnahme zur Typisierung
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BFH · Urteil vom 14. März 2012 · Az. XI R 28/09
Keine abweichende Festsetzung der USt aus Billigkeitsgründen, wenn der Organträger von der Organgesellschaft keine Mittel zur Entrichtung der Steuer erhalten hat; Organträger und Organgesellschaften als ein Unternehmer
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