openJur e.V.
Über den Verein openJur ...
Der Verein openJur der die Plattform openJur.de betreibt wurde am 1.2.2009 gegründet und hat den Vereinszweck die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier juristischer Inhalte in selbstloser Tätigkeit zu fördern, um die Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und Bildung zu fördern.
Aufnahmeantrag
Satzung vom 1.2.2009
Bescheid des Finanzamt Hamburg-Nord vom 1.4.2009
Mit Bescheid vom 1.4.2009 wurde der openJur e.V. durch das Finanzamt Hamburg-Nord vorläufig als gemeinnützig anerkannt.
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Spende per Überweisung
Kontoinhaber: openJur e.V.
Konto: 610 310 047
HypoVereinsbank, Hamburg
BLZ: 200 300 00
Spende per Paypal
Spende per Scheck
Wenn Sie uns eine Spende per Scheck zukommen lassen möchten, dann adressieren Sie Ihren Brief bitte an:
openJur e.V.
Tinsdaler Heideweg 48
22559 Hamburg
Für Ihre Spenden senden wir Ihnen natürlich gerne eine Spendenquittung zu - openJur wurde mit Bescheid vom 1.4.2009 durch das Finanzamt Hamburg-Nord vorläufig als gemeinnützig anerkannt. Somit können Spenden und Mitgliedsbeiträge in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden.
Für Spenden bis 200 Euro genügt es im Feld Verwendungszweck auf der Überweisung das Wort "Spende" zu vermerken und Ihrem Finanzamt sowohl den Zahlungsbeleg als auch diesen Beleg von openJur einzureichen.
Für Spenden über 200 Euro geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift im Verwendungszweck der Überweisung an, damit wir Ihnen auf dem Postweg eine Spendenquittung zusenden können. Diese Spendenquittung können Sie dann einfach beim Finanzamt einreichen.

