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(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Aufhebungs- und Erstattungsbescheid - verspäteter Antrag - Anwendbarkeit des § 40 Abs 1 S 2 SGB 2 nF auf noch anhängige Verfahren)
1.) Für Die Beurteilung, ob kostenrechtlich ein Teilanerkenntnis oder ein volles Anerkenntnis vorliegt kommt es alleine auf die Frage an in wie weit dem Klagebegehren nachgekommen ist. Hierfür ist das ...
1. Aufwandsentschädigungen für Betreuer (§ 1835a BGB) sind zweckbestimmte Einnahmen, die von der Berücksichtigung als Einkommen ausgenommen sind. 2. Der typische Anwendungsbereich des § 328 Abs. 1 SG ...