Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Arbeitsgerichtsbarkeit · BAG
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Vergütung von Standby-Diensten und Gewährung einer linearen Gehaltserhöhung auf tariflicher Grundlage und deren nachträgliche Abänderung unter Beachtung des Vertrauensschutzes der Normunterworfenen


Vergütung von Standby-Diensten und Gewährung einer linearen Gehaltserhöhung auf tariflicher Grundlage und deren nachträgliche Abänderung unter Beachtung des Vertrauensschutzes der NormunterworfenenHerausnahme von Normunterworfenen aus dem Geltungsbereich eines belastenden Tarifvertrages, die einen Aufhebungsvertrag im Rahmen einer Betriebsänderung vereinbart haben


Vergütung von Standby-Diensten und Gewährung einer linearen Gehaltserhöhung auf tariflicher Grundlage und deren nachträgliche Abänderung unter Beachtung des Vertrauensschutzes der NormunterworfenenHerausnahme von Normunterworfenen aus dem Geltungsbereich eines belastenden Tarifvertrages, die einen Aufhebungsvertrag im Rahmen einer Betriebsänderung vereinbart haben


Vergütung von Standby-Diensten und Gewährung einer linearen Gehaltserhöhung auf tariflicher Grundlage und deren nachträgliche Abänderung unter Beachtung des Vertrauensschutzes der NormunterworfenenHerausnahme von Normunterworfenen aus dem Geltungsbereich eines belastenden Tarifvertrages, die einen Aufhebungsvertrag im Rahmen einer Betriebsänderung vereinbart haben


Vergütung von Standby-Diensten und Gewährung einer linearen Gehaltserhöhung auf tariflicher Grundlage und deren nachträgliche Abänderung unter Beachtung des Vertrauensschutzes der NormunterworfenenHerausnahme von Normunterworfenen aus dem Geltungsbereich eines belastenden Tarifvertrages, die einen Aufhebungsvertrag im Rahmen einer Betriebsänderung vereinbart haben