Besucheranschrift | Am Wall 198, 28195 Bremen | |
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Telefon | 0421/361-4522 | |
Telefax | 0421/361-4451 | |
Landgerichte | LG Bremen |
Zur Darlegung einer unzulässigen Abschalteinrichtung und zur Haftung des Motorenherstellers für die Richtigkeit einer vom Fahrzeughersteller erteilten Übereinstimmungsbescheinigung
Versagung bzw. nachträgliche Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Geschädigten bei zwischenzeitlicher Feststellung eines manipulierten Unfallgeschehens in der Hauptsache
Änderung des Streitgegenstandes bei geltend gemachten konnossementrechtlichen Ansprüchen
Keine Haftung des Fahrzeughalters aus § 7 Abs. 1 StVG für Schäden am Eigentum Dritter aufgrund der Inbrandsetzung eines abgestellten Fahrzeugs aus ungeklärter Ursache
Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers für die GmbH