§ 850k ZPO

Gepfändetes Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto, das erst nach Ablauf des auf den Zahlungseingang folgenden Kalendermonats an den Gläubiger geleistet werden darf, kann, soweit der Schuldner hierüb ...


Zwangsvollstreckungsrecht Zivilprozessrecht
§§ 835 Abs. 4, 850k Abs. 1 ZPO

Der Gläubiger, zu dessen Gunsten Ansprüche des Schuldners auf Auszahlung von Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto gepfändet und überwiesen werden, kann verlangen, dass die gemäß § 836 Abs. 3 Satz 1 ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht Zivilrecht
§§ 836 Abs. 3 Satz 1, 850k Abs. 2, 850k Abs. 5 Satz 2 ZPO

Der Gläubiger, zu dessen Gunsten Ansprüche des Schuldners auf Auszahlung von Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto gepfändet und überwiesen werden, kann verlangen, dass die gemäß § 836 Abs. 3 Satz 1 ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht Zivilrecht
§§ 836 Abs. 3 Satz 1, 850k Abs. 2, 850k Abs. 5 Satz 2 ZPO

Unwirksamkeit einer Entgeltklausel für die Führung eines Pfändungsschutzkontos in AGB von Kreditinstituten


Zivilrecht Bank- und Börsenrecht
§§ 307 Abs. 1, 307 Abs. 3 Satz 1 BGB; § 850k Abs. 7 Satz 2 ZPO

Die Voraussetzungen für einen Antrag auf Bestimmung des pfändungsfreien Betrages gemäß § 850k Abs. 4 bzw. 5 ZPO durch das Vollstreckungsgericht liegen erst vor, wenn das Pfändungsschutzkonto des Schul ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 850k Abs. 4, 850k Abs. 5 ZPO