§ 85 ZPO

Zum Verschulden eines Rechtsanwalts, der den Antrag auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist in einer Familienstreitsache seinem Kanzleiangestellten überlässt, an der Fristversäumung.


Prozess- und Verfahrensrecht Familien- und Betreuungsrecht
§§ 85 Abs. 2, 233 ZPO; § 114 Abs. 1 FamFG

Beauftragt der Prozessbevollmächtigte einer Partei einen anderen Rechtsanwalt damit, eine Berufungsschrift zu erstellen, zu unterschreiben und wegen des mit Ende des Tages eintretenden Ablaufs der Ber ...


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§ 85 Abs. 2 ZPO

Auch wenn der Rechtsanwalt (nach Eingang des Urteils in der Kanzlei) seine Angestellte im Wege einer Einzelanweisung angehalten hat, die fehlerhaft eingetragene Frist zur Berufungsbegründung zu korrig ...


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 85 Abs. 2, 233 ZPO

Da die Unterschriftenkontrolle, die der Rechtsanwalt zuverlässigen Bürokräften überlassen darf, gerade der Vermeidung eines erfahrungsgemäß nicht gänzlich ausschließbaren Anwaltsversehens bei der Unte ...


Berufsrecht Zivilprozessrecht Zivilrecht
§§ 85 Abs. 2, 233 ZPO

Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werd ...


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 85 Abs. 2, 233 ZPO; § 117 FamFG