§ 712 ZPO

a) Hat der zur Räumung einer Mietwohnung verurteilte Schuldner in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 Abs. 1 ZPO nicht gestellt, ist eine einstweilige Einstellung der Zwan ...


Miet- und Wohnungsrecht Zwangsvollstreckungsrecht
§§ 712, 719 Abs. 2 ZPO
Verweise

Literaturfundstellen