§ 318 ZPO

a) Zum Streitgegenstand bei einer Klage gegen einen Ingenieur auf Schadensersatz wegen eines Planungsmangels, der zu einem Bauwerksmangel geführt haben soll. b) Ein Ergänzungsurteil, mit dem ein ...


Zivilrecht Baurecht
§§ 280 Abs. 1, 634 Nr. 4 BGB; §§ 318, 321, 322 ZPO

a) Zur Bindungswirkung eines Grund- und Teilurteils. b) Zur Bejahung eines abgrenzbaren Teils des Gesundheitsschadens bei Mitverursachung der Gesundheitsverletzung.


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht Zivilrecht
§ 823 Abs. 1 BGB; § 318 ZPO

1. An dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist, wenn der anrufende Senat in einer Rechtsfrage von Entscheidungen mehrerer oberster Gerichtshöfe des Bundes abwei ...


§§ 318, 565 Abs. 2 ZPO; § 72 Abs. 3 ArbGG; § 144 Abs. 6 VwGO; § 296 Abs. 4 AO; § 126 Abs. 5 FGO; § 170 Abs. 4 SGG; §§ 2 Abs. 1, 4 Abs. 1 Satz 3 RsprEinhG