Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 281 Verweisung bei Unzuständigkeit
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(1) Ist auf Grund der Vorschriften über die örtliche oder sachliche Zuständigkeit der Gerichte die Unzuständigkeit des Gerichts auszusprechen, so hat das angegangene Gericht, sofern das zuständige Gericht bestimmt werden kann, auf Antrag des Klägers durch Beschluss sich für unzuständig zu erklären und den Rechtsstreit an das zuständige Gericht zu verweisen. Sind mehrere Gerichte zuständig, so erfolgt die Verweisung an das vom Kläger gewählte Gericht.
(2) Anträge und Erklärungen zur Zuständigkeit des Gerichts können vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden. Der Beschluss ist unanfechtbar. Der Rechtsstreit wird bei dem im Beschluss bezeichneten Gericht mit Eingang der Akten anhängig. Der Beschluss ist für dieses Gericht bindend.
(3) Die im Verfahren vor dem angegangenen Gericht erwachsenen Kosten werden als Teil der Kosten behandelt, die bei dem im Beschluss bezeichneten Gericht erwachsen. Dem Kläger sind die entstandenen Mehrkosten auch dann aufzuerlegen, wenn er in der Hauptsache obsiegt.
Fundstellen
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OLG Schleswig · Beschluss vom 11. Februar 2010 · Az. 2 W 11/10
Beschluss vom 11. Februar 2010 · Az. 2 W 11/10
Zivilrecht Insolvenzrecht Prozessrecht Zivilprozessrecht§§ 36 Abs. 1 Nr. 6, 281 Abs. 2 ZPOZivilprozessordnung; § 4 InsOInsolvenzordnung
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OLG Celle · Beschluss vom 11. Januar 2010 · Az. 4 AR 3/10
Beschluss vom 11. Januar 2010 · Az. 4 AR 3/10
Zivilprozessrecht Prozessrecht Insolvenzrecht -
OLG Schleswig · Beschluss vom 25. November 2009 · Az. 2 W 164/09
Beschluss vom 25. November 2009 · Az. 2 W 164/09
Prozessrecht Zivilrecht Zivilprozessrecht§§ 281, 36, 29 ZPOZivilprozessordnung
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AG Meldorf · Beschluss vom 9. November 2009 · Az. 81 C 901/09
Beschluss vom 9. November 2009 · Az. 81 C 901/09
Zivilprozessrecht Prozessrecht Zivilrecht§ 269 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 29, 36, 281 ZPOZivilprozessordnung
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OLG Dresden · Beschluss vom 23. September 2009 · Az. 3 AR 73/09
Beschluss vom 23. September 2009 · Az. 3 AR 73/09
Prozessrecht Zivilprozessrecht -
OLG Dresden · Beschluss vom 18. Juni 2009 · Az. 3 AR 47/09
Beschluss vom 18. Juni 2009 · Az. 3 AR 47/09
Zivilrecht Prozessrecht Zivilprozessrecht -
OLG Dresden · Beschluss vom 16. Juni 2009 · Az. 3 AR 46/09
Beschluss vom 16. Juni 2009 · Az. 3 AR 46/09
Zivilrecht Prozessrecht Zivilprozessrecht -
OLG Dresden · Beschluss vom 14. Mai 2009 · Az. 3 AR 35/09
Beschluss vom 14. Mai 2009 · Az. 3 AR 35/09
Zivilprozessrecht Prozessrecht -
OLG München · Beschluss vom 3. Februar 2009 · Az. 31 AR 26/09
Beschluss vom 3. Februar 2009 · Az. 31 AR 26/09
§ 54 UrhGUrheberrechtsgesetz; §§ 281, 696 ZPOZivilprozessordnung; §§ 16, 27 UrhWahrnG<kein Titel bekannt>
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