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Zivilprozessordnung (ZPO)

§ 253 Klageschrift

§ 253 Klageschrift

(1) Die Erhebung der Klage erfolgt durch Zustellung eines Schriftsatzes (Klageschrift).

(2) Die Klageschrift muss enthalten: 1.die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts;

2.die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs, sowie einen bestimmten Antrag.(3) Die Klageschrift soll ferner enthalten:

1.die Angabe, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen;

2.die Angabe des Wertes des Streitgegenstandes, wenn hiervon die Zuständigkeit des Gerichts abhängt und der Streitgegenstand nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht;

3.eine Äußerung dazu, ob einer Entscheidung der Sache durch den Einzelrichter Gründe entgegenstehen.(4) Außerdem sind die allgemeinen Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze auch auf die Klageschrift anzuwenden.(5) Die Klageschrift sowie sonstige Anträge und Erklärungen einer Partei, die zugestellt werden sollen, sind bei dem Gericht schriftlich unter Beifügung der für ihre Zustellung oder Mitteilung erforderlichen Zahl von Abschriften einzureichen. Einer Beifügung von Abschriften bedarf es nicht, soweit die Klageschrift elektronisch eingereicht wird.



Fundstellen

  1. BGH · Urteil vom 24. Januar 2013 · Az. I ZR 60/11 (Peek & Cloppenburg III)

    a) Stört eines von zwei gleichnamigen Handelsunternehmen, die an unterschiedlichen Standorten im Bundesgebiet tätig sind, die zwischen ihnen be ...

    Kennzeichenrecht Zivilrecht Wettbewerbsrecht Gewerblicher Rechtschutz

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPOZivilprozessordnung; §§ 15 Abs. 2, 23 Nr. 1 MarkenGMarkengesetz; § 5 Abs. 2 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

  2. BGH · Urteil vom 24. Januar 2013 · Az. VII ZR 128/12

    Zur Auslegung, wer Beklagte eines Rechtsstreits ist, wenn als Beklagte eine existierende juristische Person formal korrekt bezeichnet worden ist, ...

    Prozessrecht Zivilprozessrecht

    § 253 ZPOZivilprozessordnung

  3. BGH · Urteil vom 14. Dezember 2012 · Az. V ZR 102/12

    Erhebt ein Wohnungseigentümer eine Beschlussanfechtungsklage, ohne die beklagte Partei zu nennen, ist durch Auslegung zu ermitteln, gegen wen si ...

    Zivilprozessrecht Prozessrecht Zivilrecht

    § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPOZivilprozessordnung

  4. BGH · Urteil vom 9. Januar 2013 · Az. VIII ZR 94/12

    Zur Zulässigkeit einer "Saldoklage", mit der Mietrückstände aus einem mehrere Jahre umfassenden Zeitraum geltend gemacht werden

    Zivilprozessrecht Prozessrecht

    § 253 ZPOZivilprozessordnung

  5. BGH · Urteil vom 12. Dezember 2012 · Az. VIII ZR 307/11

    Eine Klagezustellung ist nicht deswegen unwirksam, weil die Klageschrift ohne die in Bezug genommenen Anlagen zugestellt wird (Abgrenzung zu BGH, ...

    Zivilrecht Zivilprozessrecht

    § 253 Abs. 1 ZPOZivilprozessordnung

  6. AG Meldorf · Beschluss vom 21. Oktober 2011 · Az. 81 C 1105/11

    Versorgungsunternehmen dürfen den Verbrauch wegen Unmöglichkeit einer Ablesung erst schätzen, wenn zwei mindestens eine Woche zuvor angekündige A ...

    Zivilrecht Energierecht

    §§ 241 Abs. 2, 433 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 91a, 253 ZPOZivilprozessordnung; Art. 13 GGGrundgesetz; §§ 11 Abs. 3, 17, 19 Abs. 2, 9 Satz 3 GasGVVGasgrundversorgungsverordnung; §§ 21 Satz 1, 24 Abs. 3 NDAV<kein Titel bekannt>

  7. BGH · Urteil vom 28. September 2011 · Az. VIII ZR 242/10

    a) Der Klageantrag auf Duldung der Modernisierung einer Mietwohnung ist hinreichend bestimmt, wenn der erstrebte Duldungserfolg sowie der Umfang ...

    Miet- und Wohnungsrecht Zivilrecht

    §§ 554, 432 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 531, 253 ZPOZivilprozessordnung

  8. OLG Bremen · Beschluss vom 26. Januar 2011 · Az. 3 U 10/10

    Zustellung „demnächst“ bei teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Zivilprozessrecht Verfahrensrecht

    §§ 114 Abs. 1, 167, 253 Abs. 2 Nr. 2, 85 Abs. 2 ZPOZivilprozessordnung; § 12 Abs. 3 VVF<kein Titel bekannt>

  9. LAG Schleswig-Holstein · Urteil vom 5. Oktober 2010 · Az. 3 Sa 110/10

    Arbeitgeberwechsel; Anspruch auf Fortsetzung eines ruhenden Arbeitsverhältnisses; einseitiges Rückkehrrecht; Verwirkung; treuwidriges Verhalten

    Zivilrecht Arbeitsrecht

    §§ 613a, 242, 133, 157, 126, 623, 125 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 256, 253 ZPOZivilprozessordnung

  10. LAG Schleswig-Holstein · Urteil vom 5. Oktober 2010 · Az. 2 Sa 136/10

    Arbeitgeberwechsel; Anspruch auf Feststellung eines ruhenden Arbeitsverhältnisses; Verwirkung; treuwidriges Verhalten

    Zivilrecht Arbeitsrecht

    §§ 613a, 126, 125, 242, 623 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 253, 256 ZPOZivilprozessordnung