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Zivilprozessordnung (ZPO)

§ 233 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

§ 233 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.

Fundstellen

  1. BGH · Beschluss vom 23. April 2013 · Az. VI ZB 30/12

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn das Berufungsgericht aufgrund der Bezugnahme auf den erstinstanzlichen Prozesskostenhilfeantrag P ...

    Prozessrecht Zivilprozessrecht

    § 233 ZPOZivilprozessordnung

  2. BGH · Beschluss vom 11. April 2013 · Az. VII ZB 43/12

    a) Der Schriftzug eines Rechtsanwalts am Ende einer Berufungsschrift erfüllt die Anforderungen an die nach § 130 Nr. 6 ZPO zu leistende Untersch ...

    Zivilprozessrecht Prozessrecht

    §§ 519 Abs. 4, 130 Nr. 6, 233 ZPOZivilprozessordnung

  3. BGH · Beschluss vom 27. Februar 2013 · Az. XII ZB 6/13

    a) Enthält die Beschwerdeentscheidung eines Oberlandesgerichts in einer Familienstreitsache, mit der die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ...

    Zivilrecht Prozessrecht Familienrecht Zivilprozessrecht

    § 233 ZPOZivilprozessordnung; §§ 39, 117 Abs. 5, 17 Abs. 2 FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  4. BGH · Beschluss vom 23. Januar 2013 · Az. XII ZB 559/12

    Die Übergabe des vom Prozessbevollmächtigten unterschriebenen Schriftsatzes an die Kanzleiangestellte am Tag des Fristablaufs mit der Bitte, de ...

    Zivilprozessrecht Prozessrecht

    § 233 ZPOZivilprozessordnung

  5. BGH · Beschluss vom 8. Januar 2013 · Az. VI ZB 78/11

    Die für die Ausgangskontrolle zuständige Kanzleikraft ist anzuweisen, Fristen im Kalender grundsätzlich erst zu streichen oder als erledigt zu ...

    Verfahrensrecht Zivilprozessrecht

    § 233 ZPOZivilprozessordnung

  6. BGH · Beschluss vom 19. Dezember 2012 · Az. XII ZB 61/12

    Zur rechtzeitigen Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift durch das unzuständige Gericht

    Zivilprozessrecht

    § 233 ZPOZivilprozessordnung; Art. 111 FGG-RG<kein Titel bekannt>

  7. BGH · Beschluss vom 28. November 2012 · Az. XII ZB 235/09

    a) Hat das Gericht den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verworfen, weil er nicht innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO eingega ...

    Zivilrecht Zivilprozessrecht

    §§ 233, 234 Abs. 1 ZPOZivilprozessordnung

  8. OLG Karlsruhe · Beschluss vom 24. Oktober 2012 · Az. 14 W 18/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen an das Vorhalten einer sicheren Briefempfangsvorrichtung in einem Problemviertel

    Verfahrensrecht Zivilprozessrecht

    §§ 233, 234, 700, 339 Abs. 1 ZPOZivilprozessordnung

  9. BGH · Beschluss vom 12. September 2012 · Az. XII ZB 642/11

    Erfährt das Rechtsmittelgericht aus der Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsantrags, dass die nachgeholte Rechtsmittelschrift mit einer Blan ...

    Zivilrecht Verfahrensrecht Familienrecht Zivilprozessrecht

    §§ 236, 233 ZPOZivilprozessordnung; § 117 FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  10. OLG Nürnberg · Beschluss vom 30. Mai 2012 · Az. 12 U 2453/11

    1. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch v ...

    Zivilprozessrecht Verfahrensrecht

    §§ 520 Abs. 2, 522 Abs. 1, 233 ZPOZivilprozessordnung; §§ 4, 6 Abs. 2 Satz 1 EinhZeitG<kein Titel bekannt>