Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 139 Materielle Prozessleitung
← § 139 Materielle Prozessleitung →
(1) Das Gericht hat das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen. Es hat dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen ergänzen, die Beweismittel bezeichnen und die sachdienlichen Anträge stellen.
(2) Auf einen Gesichtspunkt, den eine Partei erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat, darf das Gericht, soweit nicht nur eine Nebenforderung betroffen ist, seine Entscheidung nur stützen, wenn es darauf hingewiesen und Gelegenheit zur Äußerung dazu gegeben hat. Dasselbe gilt für einen Gesichtspunkt, den das Gericht anders beurteilt als beide Parteien.
(3) Das Gericht hat auf die Bedenken aufmerksam zu machen, die hinsichtlich der von Amts wegen zu berücksichtigenden Punkte bestehen.
(4) Hinweise nach dieser Vorschrift sind so früh wie möglich zu erteilen und aktenkundig zu machen. Ihre Erteilung kann nur durch den Inhalt der Akten bewiesen werden. Gegen den Inhalt der Akten ist nur der Nachweis der Fälschung zulässig.
(5) Ist einer Partei eine sofortige Erklärung zu einem gerichtlichen Hinweis nicht möglich, so soll auf ihren Antrag das Gericht eine Frist bestimmen, in der sie die Erklärung in einem Schriftsatz nachbringen kann.
Fundstellen
-
BGH · Urteil vom 5. Februar 2013 · Az. VI ZR 290/11
a) Zwar kann sich daraus, dass ein angemietetes Ersatzfahrzeug nur für geringe Fahrleistungen benötigt wird, die Unwirtschaftlichkeit der Anmie ...
Zivilrecht Zivilprozessrecht Prozessrecht§ 249 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 139, 308 ZPOZivilprozessordnung
-
OLG Bremen · Beschluss vom 19. November 2012 · Az. 1 U 35/12
Der Umstand, dass ein Richter in einem Telefongespräch einen rechtlichen Hinweis gemäß § 139 ZPO erteilt und diesen mit einem Vergleichsvortrag v ...
Zivilrecht Zivilprozessrecht Verfahrensrecht -
BGH · Beschluss vom 8. März 2012 · Az. I ZB 13/11 (Neuschwanstein)
a) Fasst der Verkehr die aus dem Namen einer Sehenswürdigkeit (hier: Schloss Neuschwanstein) gebildete Marke (hier: Neuschwanstein) im Zusammenh ...
Kennzeichenrecht Gewerblicher Rechtschutz§ 139 ZPOZivilprozessordnung; §§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenGMarkengesetz
-
BGH · Urteil vom 9. November 2011 · Az. I ZR 150/09 (Basler Haar-Kosmetik)
a) Der Namensschutz aus § 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar, wenn mit der Löschung des Domainnamens eine ...
Gewerblicher Rechtschutz Internetrecht IT- und Medienrecht Kennzeichenrecht Zivilrecht§§ 683 Satz 1, 12, 677, 670 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 139 Abs. 1 Satz 2, 139 Abs. 4 ZPOZivilprozessordnung; § 15 Abs. 5 MarkenGMarkengesetz
-
BGH · Urteil vom 12. Mai 2011 · Az. I ZR 20/10
a) Ein rein firmenmäßiger Gebrauch eines Zeichens ist keine rechtsverletzende Benutzung im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. b) Ist dem Kl ...
Zivilrecht Zivilprozessrecht Kosten- und Gebührenrecht Kennzeichenrecht Gewerblicher Rechtschutz§§ 156 Abs. 2 Nr. 1, 139 Abs. 1 Satz 2, 156 Abs. 4, 91a ZPOZivilprozessordnung; § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGMarkengesetz
-
OLG Frankfurt am Main · Urteil vom 18. August 2010 · Az. 12 U 71/09
zur Haftbarkeit des GmbH-Geschäftsführers bei Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung
Zivilrecht Strafrecht§ 823 Abs. 2 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 266a, 14 Abs. 1 Nr. 1 StGBStrafgesetzbuch; § 139 ZPOZivilprozessordnung
-
AG Meldorf · Urteil vom 1. April 2010 · Az. 81 C 204/10
Urteil vom 1. April 2010 · Az. 81 C 204/10
Zivilprozessrecht Prozessrecht Zivilrecht§ 537 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 139, 495a ZPOZivilprozessordnung; Art. 103 GGGrundgesetz
-
OLG Frankfurt am Main · Urteil vom 13. Mai 2009 · Az. 23 U 64/07
Urteil vom 13. Mai 2009 · Az. 23 U 64/07
§§ 199, 278 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 139, 538 ZPOZivilprozessordnung
-
OLG Hamm · Urteil vom 12. März 2009 · Az. 4 U 225/08
Urteil vom 12. März 2009 · Az. 4 U 225/08
§§ 357, 355, 346, 312c BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 253, 139 ZPOZivilprozessordnung; §§ 12, 8, 3 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
-
OLG Schleswig · Urteil vom 16. Dezember 2004 · Az. 7 U 26/04
Urteil vom 16. Dezember 2004 · Az. 7 U 26/04
- «
- ‹
- 1
- ›
- »
