Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 120 Festsetzung von Zahlungen
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(1) Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe setzt das Gericht zu zahlende Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlende Beträge fest. Setzt das Gericht nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 mit Rücksicht auf besondere Belastungen von dem Einkommen Beträge ab und ist anzunehmen, dass die Belastungen bis zum Ablauf von vier Jahren ganz oder teilweise entfallen werden, so setzt das Gericht zugleich diejenigen Zahlungen fest, die sich ergeben, wenn die Belastungen nicht oder nur in verringertem Umfang berücksichtigt werden, und bestimmt den Zeitpunkt, von dem an sie zu erbringen sind.
(2) Die Zahlungen sind an die Landeskasse zu leisten, im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof an die Bundeskasse, wenn Prozesskostenhilfe in einem vorherigen Rechtszug nicht bewilligt worden ist.
(3) Das Gericht soll die vorläufige Einstellung der Zahlungen bestimmen, 1.wenn abzusehen ist, dass die Zahlungen der Partei die Kosten decken;
2.wenn die Partei, ein ihr beigeordneter Rechtsanwalt oder die Bundes- oder Landeskasse die Kosten gegen einen anderen am Verfahren Beteiligten geltend machen kann.(4) Das Gericht kann die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben; eine Änderung der nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 2 maßgebenden Beträge ist nur auf Antrag und nur dann zu berücksichtigen, wenn sie dazu führt, dass keine Monatsrate zu zahlen ist. Auf Verlangen des Gerichts hat sich die Partei darüber zu erklären, ob eine Änderung der Verhältnisse eingetreten ist. Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.
Fundstellen
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AG Plön · Beschluss vom 17. August 2012 · Az. 1 C 332/09
Zur Erstattungsfähigkeit von Einwohnermeldeamtsauslagen im PKH-Überprüfungsverfahren
Zivilprozessrecht Verfahrensrecht Kosten- und Gebührenrecht -
LAG Schleswig-Holstein · Beschluss vom 10. November 2010 · Az. 3 Ta 159/10
Beschluss vom 10. November 2010 · Az. 3 Ta 159/10
Zivilprozessrecht Prozessrecht Arbeitsrecht -
OLG Bremen · Beschluss vom 26. Oktober 2010 · Az. 4 WF 133/10
Verfahrenskostenhilfe: Miteigentumsanteil an einem Grundstück als Schonvermögen, Stundung der Zahlungsverpflichtung bei Zahlung der Verfahrenskosten aus dem Vermögen
Zivilrecht Zivilprozessrecht Sozialrecht Prozessrecht Familienrecht§§ 115 Abs. 3, 120 Abs. 1 Satz 2 ZPOZivilprozessordnung; § 90 SGB_XIISozialgesetzbuch, Zwölftes Buch - Sozialhilfe
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OLG Bremen · Beschluss vom 12. Juli 2010 · Az. 5 WF 60/10
Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Zahlungsrückstand
Zivilprozessrecht Prozessrecht -
Saarländisches OLG · Beschluss vom 16. Februar 2010 · Az. 5 W 5/10-2
Beschluss vom 16. Februar 2010 · Az. 5 W 5/10-2
Prozessrecht Zivilprozessrecht -
Saarländisches OLG · Beschluss vom 20. Januar 2010 · Az. 9 WF 5/10
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Prozessrecht Zivilprozessrecht§§ 567, 569, 127 Abs. 2, 120 Abs. 4 ZPOZivilprozessordnung; § 113 Abs. 1 FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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OLG Dresden · Beschluss vom 17. November 2009 · Az. 3 W 980/09
Beschluss vom 17. November 2009 · Az. 3 W 980/09
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Saarländisches OLG · Beschluss vom 9. April 2009 · Az. 6 WF 37/09
Beschluss vom 9. April 2009 · Az. 6 WF 37/09
Familienrecht Prozessrecht Zivilrecht Zivilprozessrecht -
Saarländisches OLG · Beschluss vom 30. März 2009 · Az. 6 WF 36/09
Beschluss vom 30. März 2009 · Az. 6 WF 36/09
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Saarländisches OLG · Beschluss vom 26. März 2009 · Az. 6 WF 34/09
Beschluss vom 26. März 2009 · Az. 6 WF 34/09
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