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Zivilprozessordnung (ZPO)

§ 104 Kostenfestsetzungsverfahren

§ 104 Kostenfestsetzungsverfahren

(1) Über den Festsetzungsantrag entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges. Auf Antrag ist auszusprechen, dass die festgesetzten Kosten vom Eingang des Festsetzungsantrags, im Falle des § 105 Abs. 3 von der Verkündung des Urteils ab mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen sind. Die Entscheidung ist, sofern dem Antrag ganz oder teilweise entsprochen wird, dem Gegner des Antragstellers unter Beifügung einer Abschrift der Kostenrechnung von Amts wegen zuzustellen. Dem Antragsteller ist die Entscheidung nur dann von Amts wegen zuzustellen, wenn der Antrag ganz oder teilweise zurückgewiesen wird; im Übrigen ergeht die Mitteilung formlos.

(2) Zur Berücksichtigung eines Ansatzes genügt, dass er glaubhaft gemacht ist. Hinsichtlich der einem Rechtsanwalt erwachsenden Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen genügt die Versicherung des Rechtsanwalts, dass diese Auslagen entstanden sind. Zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen genügt die Erklärung des Antragstellers, dass er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann.

(3) Gegen die Entscheidung findet sofortige Beschwerde statt. Das Beschwerdegericht kann das Verfahren aussetzen, bis die Entscheidung, auf die der Festsetzungsantrag gestützt wird, rechtskräftig ist.

Fundstellen

  1. BGH · Beschluss vom 26. Februar 2013 · Az. VI ZB 59/12

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weder im Rechtsstreit noch im Kostenfestsetzungsverfahren vorgelegten Privatgutachtens

    Prozessrecht Zivilprozessrecht

    §§ 104 Abs. 2 Satz 1, 91 Abs. 1 Satz 1 ZPOZivilprozessordnung

  2. OLG Nürnberg · Beschluss vom 21. Juni 2012 · Az. 12 W 1132/12

    Wird der bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene prozessuale Kostenerstattungsanspruch wie auch die Hauptforderung, aus deren g ...

    Zivilprozessrecht Verfahrensrecht Insolvenzrecht

    §§ 103, 104 ZPOZivilprozessordnung; §§ 301 Abs. 1, 286, 300 InsOInsolvenzordnung

  3. OLG Nürnberg · Beschluss vom 8. September 2011 · Az. 6 W 1554/11

    Erhebt der Beklagte Widerklage, so hat der Kläger keinen Anspruch auf Erstattung von Mehrkosten, die dadurch entstanden, dass er (und sei es auf ...

    Zivilprozessrecht Verfahrensrecht Kosten- und Gebührenrecht

    §§ 104, 106, 91 Abs. 1 Satz 1, 91 Abs. 2 Satz 2 ZPOZivilprozessordnung

  4. OLG Nürnberg · Beschluss vom 2. August 2011 · Az. 14 W 1371/11, 14 W 1372/11

    1. Nimmt ein Anleger eines als GmbH & Co. KG errichteten Medienfonds die Komplementär-GmbH als Fondsinitiatorin und Prospektherausgeberin sowie d ...

    Zivilrecht Zivilprozessrecht Verfahrensrecht

    § 420 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 104, 91 Abs. 1 Satz 1 ZPOZivilprozessordnung

  5. OLG Celle · Beschluss vom 6. April 2010 · Az. 2 W 79/10

    Beschluss vom 6. April 2010 · Az. 2 W 79/10

    Kosten- und Gebührenrecht Prozessrecht Zivilprozessrecht

    § 104 ZPOZivilprozessordnung; §§ 60, 15a RVGGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

  6. OLG Celle · Beschluss vom 19. März 2010 · Az. 2 W 89/10

    Beschluss vom 19. März 2010 · Az. 2 W 89/10

    Zivilprozessrecht Prozessrecht

    §§ 567 Abs. 2, 104 ZPOZivilprozessordnung; § 11 RPflG<kein Titel bekannt>

  7. Saarländisches OLG · Beschluss vom 16. Dezember 2009 · Az. 9 W 345/09-35

    Beschluss vom 16. Dezember 2009 · Az. 9 W 345/09-35

    Zivilprozessrecht Kosten- und Gebührenrecht Prozessrecht

    §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPOZivilprozessordnung; § 11 Abs. 2 Satz 3 RVGGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte; Art. 111 Abs. 1 FGGRG<kein Titel bekannt>

  8. Saarländisches OLG · Beschluss vom 5. November 2009 · Az. 9 W 308/09

    Beschluss vom 5. November 2009 · Az. 9 W 308/09

    Zivilprozessrecht Prozessrecht Kosten- und Gebührenrecht

    §§ 567, 569, 91 Abs. 1 Satz 1, 104 Abs. 3 ZPOZivilprozessordnung; § 31 Abs. 3 Satz 1 GKGGerichtskostengesetz

  9. OLG Celle · Beschluss vom 12. Januar 2010 · Az. 2 W 2/10

    Beschluss vom 12. Januar 2010 · Az. 2 W 2/10

    Zivilprozessrecht Prozessrecht Kosten- und Gebührenrecht

    §§ 104, 103 ZPOZivilprozessordnung; § 66 GKGGerichtskostengesetz

  10. OLG Celle · Beschluss vom 19. Oktober 2009 · Az. 2 W 280/09

    Beschluss vom 19. Oktober 2009 · Az. 2 W 280/09

    Kosten- und Gebührenrecht Prozessrecht Zivilprozessrecht

    § 104 ZPOZivilprozessordnung; §§ 60, 15a RVGGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte