§ 101 ZPO

Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Kosten eines im selbständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers setzt dessen Beitritt im Hauptsacheverfahren nicht voraus. Dies gilt auch da ...


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 98, 101 Abs. 1, 485 ZPO

Durch den Beitritt im selbständigen Beweisverfahren wird der Nebenintervenient nicht automatisch auch Streithelfer im Hauptsacheverfahren. Deshalb setzt eine Entscheidung über die Kosten der Streithil ...


Zivilprozessrecht
§§ 70, 101 ZPO

Unrichtigkeit von Angaben im Empfangsbekenntnis; Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einer evident unrichtigen Kostenentscheidung; keine Anwendbarkeit der Gehörsrüge bei Verfahrensverstößen, die nicht auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruhen


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht Zivilrecht
§ 826 BGB; §§ 99 Abs. 2, 101 Abs. 1, 174, 321a, 517 ZPO