§ 43 WEG

Streitigkeiten über die in § 128 HGB angeordnete persönliche Haftung des Gesellschafters einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände sind als Wohnungseigentumssache im Sinne von § 43 Nr. 2 WEG a ...


Zivilrecht Miet- und Wohnungsrecht
§ 128 HGB; § 43 Nr. 2 WEG

Steht eine Doppelstockgarage in einer Wohnungseigentumsanlage im Bruchteilssondereigentum mehrerer Personen, können die Bruchteilseigentümer die Nutzung der einzelnen Stellplätze gemäß § 745 Abs. 1, § ...


Zivilrecht Miet- und Wohnungsrecht
§ 745 Abs. 1 BGB; §§ 15 Abs. 1, 43 Nr. 1 WEG

Die örtliche Zuständigkeit des zur Entscheidung über eine Beschwerde in einem Zwangsvollstreckungsverfahren berufenen Beschwerdegerichts bestimmt sich nicht nach § 72 Abs. 2 GVG.


Zwangsvollstreckungsrecht Zivilprozessrecht
§§ 36 Abs. 2, 36 Abs. 1, 882d, 882c ZPO; § 72 Abs. 2 GVG; § 43 WEG
Verweise