§ 137 VwGO

Die Feststellung des Inhalts einer dienstlichen Beurteilung eines Richters und die Würdigung der darin verwendeten Formulierungen ist grundsätzlich Sache der Tatsachengerichte und unterliegt im Revisi ...


Berufsrecht
§ 137 Abs. 2 VwGO; § 80 Abs. 1 Satz 1 DRiG