Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG)
§ 27 Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs
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Ein Versorgungsausgleich findet ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen.
Fundstellen
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OLG Nürnberg · Beschluss vom 20. April 2011 · Az. 10 UF 36/11
zur Beschränkung des Versorgungsausgleichs, wenn privater Rentenversicherungsvertrag in der Absicht gekündigt wurde, diese Vorsorge dem Versorgungsausgleich zu entziehen
Zivilrecht Familienrecht -
OLG Hamburg · Beschluss vom 12. April 2010 · Az. 7 UF 154/04
Beschluss vom 12. April 2010 · Az. 7 UF 154/04
Familienrecht Zivilrecht§§ 19 Abs. 2 Nr. 1, 27, 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglGGesetz über den Versorgungsausgleich
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