Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
§ 8 Beseitigung und Unterlassung
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(1) Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwiderhandlung gegen § 3 oder § 7 droht.
(2) Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder Beauftragten begangen, so sind der Unterlassungsanspruch und der Beseitigungsanspruch auch gegen den Inhaber des Unternehmens begründet.
(3) Die Ansprüche aus Absatz 1 stehen zu: 1.jedem Mitbewerber;
2.rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt;
3.qualifizierten Einrichtungen, die nachweisen, dass sie in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes oder in dem Verzeichnis der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 4 der Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl. EG Nr. L 166 S. 51) eingetragen sind;
4.den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern.(4) Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.(5) § 13 des Unterlassungsklagengesetzes ist entsprechend anzuwenden; in § 13 Absatz 1 und 3 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes treten an die Stelle des Anspruchs gemäß § 1 oder § 2 des Unterlassungsklagengesetzes die Unterlassungsansprüche nach dieser Vorschrift. Im Übrigen findet das Unterlassungsklagengesetz keine Anwendung, es sei denn, es liegt ein Fall des § 4a des Unterlassungsklagengesetzes vor.
Fundstellen
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OLG Dresden · End-Urteil vom 3. Juli 2012 · Az. 14 U 167/12
End-Urteil vom 3. Juli 2012 · Az. 14 U 167/12
Wettbewerbsrecht Zivilrecht§§ 3 Nr. 3, 8 Abs. 1, 3, 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 Satz 2 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
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OLG Bremen · Beschluss vom 15. März 2013 · Az. 2 U 5/13
Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung; Irreführende Gestaltung des Impressums im Internetauftritt eines Rechtsanwalts durch die Angabe „Zulassung OLG, LG, AG Bremen“
Berufsrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht§§ 5, 8 Abs. 1, 8 Abs. 3 Nr. 1, 3 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
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LG Hamburg · Beschluss vom 10. Januar 2013 · Az. 315 O 540/12
zur Unzulässigkeit von unrichtigen Behauptungen über die Vergütungspflicht von Internetradios
Zivilrecht Wettbewerbsrecht Urheberrecht IT- und Medienrecht Internetrecht§§ 86, 78 UrhGUrheberrechtsgesetz; §§ 3, 5 Satz 1, 5 Satz 2, 3, 8 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
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OLG Hamburg · Urteil vom 29. November 2012 · Az. 3 U 216/06
(1) Die Haftung des Betreibers eines Online-Marktplatzes für rechtsverletzende Angebote seiner Nutzer beurteilt sich nach im nationalen Recht ger ...
eCommerce-Recht Europarecht Internetrecht IT- und Medienrecht Kennzeichenrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht§§ 4, 14 MarkenGMarkengesetz; § 8 Abs. 1 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; §§ 9, 102 Abs. 1 GMVO<kein Titel bekannt>
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LG Hamburg · Urteil vom 10. Januar 2013 · Az. 327 O 438/11
keine Irreführung durch Gewinnspiel, welches an Betätigung des Facebook "Gefällt mir"-Buttons gebunden ist
Zivilrecht Wettbewerbsrecht IT- und Medienrecht Internetrecht§§ 8 Abs. 1, 5 Abs. 1, 3 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
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LG Aurich · Beschluss vom 22. Januar 2013 · Az. 6 O 38/13 (5)
1. Ein im Rahmen eines Unterlassungsverfahrens nach UWG wegen Handelsaktivitäten im Internet gestellter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Ver ...
Wettbewerbsrecht Prozessrecht Zivilprozessrecht§§ 32, 35 ZPOZivilprozessordnung; §§ 8, 2 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
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LG Hamburg · Urteil vom 20. November 2012 · Az. 406 HKO 107/12
Urteil vom 20. November 2012 · Az. 406 HKO 107/12
Lebensmittelrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht -
LG Regensburg · End-Urteil vom 31. Januar 2013 · Az. 1 HK O 1884/12
Wettbewerbsrechtlicher Verstoß wegen fehlendem Impressum auf einer Facebookseite; Voraussetzungen zur Annahme einer missbräuchlichen Abmahnung
Internetrecht Zivilrecht Wettbewerbsrecht IT- und Medienrecht§§ 8 Abs. 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 4 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; § 5 TMGTelemediengesetz
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BGH · Urteil vom 19. Juli 2012 · Az. I ZR 105/11 (Honorarkürzung)
Einer Unterlassungsklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn mit ihr auf einen Haftpflichtversicherer eingewirkt werden soll, um ihn daran zu ...
Wettbewerbsrecht Zivilrecht -
OLG Hamm · Urteil vom 20. November 2012 · Az. I-4 U 95/12
Kondome, Made in Germany, Werbung, irreführend
Zivilrecht Wettbewerbsrecht§§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
