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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

§ 8 Beseitigung und Unterlassung

§ 8 Beseitigung und Unterlassung

(1) Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwiderhandlung gegen § 3 oder § 7 droht.

(2) Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder Beauftragten begangen, so sind der Unterlassungsanspruch und der Beseitigungsanspruch auch gegen den Inhaber des Unternehmens begründet.

(3) Die Ansprüche aus Absatz 1 stehen zu: 1.jedem Mitbewerber;

2.rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt;

3.qualifizierten Einrichtungen, die nachweisen, dass sie in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes oder in dem Verzeichnis der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 4 der Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl. EG Nr. L 166 S. 51) eingetragen sind;

4.den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern.(4) Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.(5) § 13 des Unterlassungsklagengesetzes ist entsprechend anzuwenden; in § 13 Absatz 1 und 3 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes treten an die Stelle des Anspruchs gemäß § 1 oder § 2 des Unterlassungsklagengesetzes die Unterlassungsansprüche nach dieser Vorschrift. Im Übrigen findet das Unterlassungsklagengesetz keine Anwendung, es sei denn, es liegt ein Fall des § 4a des Unterlassungsklagengesetzes vor.

Fundstellen

  1. OLG Koblenz · Beschluss vom 16. Oktober 2008 · Az. 4 W 529/08

    Beschluss vom 16. Oktober 2008 · Az. 4 W 529/08

    §§ 4, 3, 8 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; § 5 GlüStVGlücksspielstaatsvertrag

  2. LG Bielefeld · Urteil vom 12. August 2008 · Az. 10 O 36/08

    Urteil vom 12. August 2008 · Az. 10 O 36/08

    §§ 8, 4, 3 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; § 12 LFGB<kein Titel bekannt>; § 3 DiätVO<kein Titel bekannt>

  3. OLG Hamburg · Beschluss vom 3. April 2007 · Az. 3 W 64/07

    Beschluss vom 3. April 2007 · Az. 3 W 64/07

    §§ 11, 8 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; § 5 TMGTelemediengesetz

  4. OLG Hamm · Urteil vom 8. April 2008 · Az. 4 U 122/07

    Urteil vom 8. April 2008 · Az. 4 U 122/07

    §§ 305c, 305 BGBBürgerliches Gesetzbuch; § 253 ZPOZivilprozessordnung; §§ 8, 5, 3 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; § 1 PAngVPreisangabenverordnung; §§ 3, 1 UKlaGGesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen

  5. OLG Düsseldorf · Urteil vom 4. November 2008 · Az. I-20 U 125/08

    Urteil vom 4. November 2008 · Az. I-20 U 125/08

    §§ 8, 4, 3 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; § 5 TMGTelemediengesetz

  6. OLG Hamm · Urteil vom 14. Februar 2008 · Az. 4 U 135/07

    Urteil vom 14. Februar 2008 · Az. 4 U 135/07

    §§ 10, 8 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

  7. LG Bonn · Urteil vom 3. Juli 2007 · Az. 11 O 142/05

    Urteil vom 3. Juli 2007 · Az. 11 O 142/05

    § 312d BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 8, 11, 2, 3, 7 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

  8. LG Düsseldorf · Urteil vom 2. Februar 2007 · Az. 38 O 145/06

    Urteil vom 2. Februar 2007 · Az. 38 O 145/06

    §§ 8, 12, 3, 7 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

  9. OLG Hamburg · Urteil vom 5. Dezember 2007 · Az. 5 U 99/07

    Urteil vom 5. Dezember 2007 · Az. 5 U 99/07

    §§ 8, 4, 3 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; §§ 5, 3 EnVKVEnergieverbrauchskennzeichnungsverordnung

  10. OLG Bamberg · Urteil vom 27. September 2006 · Az. 3 U 363/05

    Urteil vom 27. September 2006 · Az. 3 U 363/05

    §§ 11, 8, 7 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb