Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
§ 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen
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Unlauter handelt insbesondere, wer
1.geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;
2.geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, geistige oder körperliche Gebrechen, das Alter, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen;
3.den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen verschleiert;
4.bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen, Zugaben oder Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt;
5.bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig angibt;
6.die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig macht, es sei denn, das Preisausschreiben oder Gewinnspiel ist naturgemäß mit der Ware oder der Dienstleistung verbunden;
7.die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft;
8.über die Waren, Dienstleistungen oder das Unternehmen eines Mitbewerbers oder über den Unternehmer oder ein Mitglied der Unternehmensleitung Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädigen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind; handelt es sich um vertrauliche Mitteilungen und hat der Mitteilende oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse, so ist die Handlung nur dann unlauter, wenn die Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet wurden;
9.Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er
a)eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,
b)die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder
c)die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;
10.Mitbewerber gezielt behindert;
11.einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
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Fundstellen
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OLG Karlsruhe · Urteil vom 1. März 2013 · Az. 4 U 120/12
zur Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht"
Berufsrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht§§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; § 43b BRAOBundesrechtsanwaltsordnung; § 7 Abs. 2 BORABerufsordnung der Rechtsanwälte
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GmS-OGB · Beschluss vom 22. August 2012 · Az. Gms-OGB 1/10
Die deutschen Vorschriften für den Apothekenabgabepreis gelten auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die Apotheken mit Sitz in einem an ...
Zivilrecht Wettbewerbsrecht Medizin- und Pharmarecht Europarecht§ 4 Nr. 11 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; §§ 78 Abs. 2 Satz 2, 73 Abs. 1 Satz 1 AMGArzneimittelgesetz; §§ 36, 34 AEUVVertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union; §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 3 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 2 AMPreisV<kein Titel bekannt>; § 11a ApoG<kein Titel bekannt>
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BGH · Urteil vom 18. Oktober 2012 · Az. I ZR 191/11 (Taxibestellung)
a) Die Bestimmungen des § 47 Abs. 2 Satz 1 und 2 PBefG sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG. b) Es verstößt gegen § 4 N ...
Wettbewerbsrecht Zivilrecht§ 4 Nr. 11 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; § 47 Abs. 2 Satz 1 PBefG<kein Titel bekannt>
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LG Regensburg · End-Urteil vom 31. Januar 2013 · Az. 1 HK O 1884/12
Wettbewerbsrechtlicher Verstoß wegen fehlendem Impressum auf einer Facebookseite; Voraussetzungen zur Annahme einer missbräuchlichen Abmahnung
Internetrecht Zivilrecht Wettbewerbsrecht IT- und Medienrecht§§ 8 Abs. 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 4 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; § 5 TMGTelemediengesetz
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OLG München · Beschluss vom 17. Februar 2012 · Az. 6 W 281/12
Wettbewerbsverstoß bei eBay-Angebot: Abweichung von der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung
Wettbewerbsrecht Zivilrecht§§ 3, 4 Nr. 11 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; Art. 246 EGBGB<kein Titel bekannt>
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LG Frankfurt am Main · Urteil vom 8. November 2012 · Az. 2-03 O 205/12
1. Auch wenn sich Rechte und Pflichten für einen Verbraucher erst nach Lektüre der entsprechenden Normen des BGB erschließen, kann der Verwender ...
Zivilrecht Wettbewerbsrecht IT- und Medienrecht Internetrecht eCommerce-Recht§§ 312c, 312g, 477 BGBBürgerliches Gesetzbuch; §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 Nr. 11 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
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LG Hamburg · Urteil vom 24. April 2012 · Az. 312 O 715/11
Urteil vom 24. April 2012 · Az. 312 O 715/11
Internetrecht IT- und Medienrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht§§ 8 Abs. 2, 3, 4 Nr. 3, 8 Abs. 1 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
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LG Berlin · Urteil vom 6. März 2012 · Az. 16 O 551/10
zu unzulässigen Klauseln in den Nutzungsbedingungen von Facebook; Unzulässigkeit des Versands von E-Mail-Einladungen ohne Einwilligung; Datenschutz
Zivilrecht Wettbewerbsrecht IT- und Medienrecht Internetrecht Datenschutzrecht§§ 7 Abs. 2 Nr. 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 3 Nr. 1, 3, 8 Abs. 1 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; § 4a Abs. 1 BDSGBundesdatenschutzgesetz
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LG München I · Urteil vom 6. September 2011 · Az. 33 O 10509/11
zum wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch eines Rechtsanwalts gegen eine Person, die sich in einem Schriftsatz wahrheitswidrig als Rechtanwalt ausgibt
Berufsrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht§§ 3 Nr. 1, 5 Abs. 1 Satz 2, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; § 12 Abs. 4 BRAOBundesrechtsanwaltsordnung
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LG Ingolstadt · Beschluss vom 6. Februar 2012 · Az. 1 HK O 104/12
Beschluss vom 6. Februar 2012 · Az. 1 HK O 104/12
Internetrecht IT- und Medienrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht§§ 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, 8 Abs. 3 Nr. 2, 3 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMGTelemediengesetz
