§ 28 UrhG

Das ausschließliche Verbreitungsrecht des Urhebers umfasst das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten und gegenüber der Öffentlichkeit gez ...


Urheberrecht Zivilrecht
§§ 17 Abs. 1, 28 Abs. 2 Satz 1 UrhG

a) Wer seine Werbung für den Erwerb von Vervielfältigungsstücken eines Werkes auf in einem bestimmten Mitgliedstaat ansässige Mitglieder der Öffentlichkeit ausrichtet und diese Mitglieder der Öffentli ...


Urheberrecht Zivilrecht
§§ 17 Abs. 1, 28 Abs. 2 Satz 1 UrhG
Verweise