§ 119 StVollzG

bei Prüfung der Frage, ob einem Sicherungsverwahrten von ihm beantragte elektronische Spielgeräte zu gewähren sind, ist insbesondere auch das Abstandsgebot zu beachten


Strafvollzugsrecht
§§ 116 Abs. 2, 119 Abs. 4 Satz 3 StVollzG; Art. 161 BayStVollzG
Verweise