§ 36 StPO

Die Anordnung der Zustellung durch den Vorsitzenden ist an eine besondere Form nicht gebunden; sie kann sowohl schriftlich als auch mündlich getroffen werden. In Anbetracht ihrer Bedeutung für die Wir ...


Prozess- und Verfahrensrecht Strafprozessrecht
§ 36 Abs. 1 Satz 1 StPO