Strafgesetzbuch (StGB)
§ 67d Dauer der Unterbringung
← § 67d Dauer der Unterbringung →
(1) Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darf zwei Jahre nicht übersteigen. Die Frist läuft vom Beginn der Unterbringung an. Wird vor einer Freiheitsstrafe eine daneben angeordnete freiheitsentziehende Maßregel vollzogen, so verlängert sich die Höchstfrist um die Dauer der Freiheitsstrafe, soweit die Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die Strafe angerechnet wird.
(2) Ist keine Höchstfrist vorgesehen oder ist die Frist noch nicht abgelaufen, so setzt das Gericht die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird. Mit der Aussetzung tritt Führungsaufsicht ein.
(3) Sind zehn Jahre der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vollzogen worden, so erklärt das Gericht die Maßregel für erledigt, wenn nicht die Gefahr besteht, daß der Untergebrachte erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden. Mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein.
(4) Ist die Höchstfrist abgelaufen, so wird der Untergebrachte entlassen. Die Maßregel ist damit erledigt. Mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein.
(5) Das Gericht erklärt die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für erledigt, wenn die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 nicht mehr vorliegen. Mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein.
(6) Stellt das Gericht nach Beginn der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus fest, dass die Voraussetzungen der Maßregel nicht mehr vorliegen oder die weitere Vollstreckung der Maßregel unverhältnismäßig wäre, so erklärt es sie für erledigt. Mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein. Das Gericht ordnet den Nichteintritt der Führungsaufsicht an, wenn zu erwarten ist, dass der Betroffene auch ohne sie keine Straftaten mehr begehen wird.
§ 67d Abs. 2 Satz 1: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG (100-1) unvereinbar gem. BVerfGE v. 4.5.2011 I 1003 (2 BvR 2365/09 u.a.) § 67d Abs. 3: Mit GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 5.2.2004 I 1069 (2 BvR 2029/01) § 67d Abs. 3 Satz 1: IdF d. Art. 1 Nr. 5 G v. 22.12.2010 I 2300 mWv 1.1.2011; nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG (100-1) unvereinbar gem. BVerfGE v. 4.5.2011 I 1003 (2 BvR 2365/09 u.a.)
Fundstellen
-
OLG Nürnberg · Beschluss vom 23. Februar 2012 · Az. 2 Ws 320/11
1. Wird aufgrund einer Nachfolgeentscheidung im Vollstreckungsverfahren eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu Unrecht vollstreckt, besteht ...
Strafvollzugsrecht Strafrecht§ 67d Abs. 3 StGBStrafgesetzbuch; §§ 1 Abs. 2, 8, 2, 1 Abs. 1 StrEG<kein Titel bekannt>; § 5 Abs. 5 EGMR<kein Titel bekannt>
-
BVerfG · Beschluss vom 15. September 2011 · Az. 2 BvR 1516/11
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in einem sog. „Altfall“
Verfassungsrecht Strafrecht Öffentliches Recht§§ 21, 20, 67d Abs. 3 Satz 1 StGBStrafgesetzbuch; Artt. 2 Abs. 2 Satz 2, 20 Abs. 3, 104 Abs. 1 GGGrundgesetz; § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUGTherapieunterbringungsgesetz
-
OLG Nürnberg · Beschluss vom 16. August 2011 · Az. 2 Ws 365/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2011, 1003) ist während der bis zum 31.05.2013 übergangsweisen Fortgeltung der Vorschr ...
Strafrecht -
BVerfG · Urteil vom 4. Mai 2011 · Az. 2 BvR 2365/09 (Sicherungsverwahrung)
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Öffentliches Recht Strafrecht Verfassungsrecht Jugendstrafrecht§§ 2 Abs. 6, 67d Abs. 3 Satz 1, 66b Abs. 2 StGBStrafgesetzbuch; Artt. 2 Abs. 2 Satz 2, 104 Abs. 1 GGGrundgesetz; § 7 Abs. 2 JGGJugendgerichtsgesetz
-
OLG Rostock · Beschluss vom 22. Februar 2011 · Az. I Ws 39/11
zum Rechtsmittel gegen die deklaratorische Feststellung, es bestehe Führungsaufsicht; Anforderungen an die Weisung sich einem Drogenscreening zu unterziehen
Verfahrensrecht Strafrecht Strafprozessrecht§§ 68f Abs. 2, 68e Abs. 1, 67d Abs. 5 StGBStrafgesetzbuch; §§ 463 Abs. 6, 462 Abs. 3 StPOStrafprozessordnung
-
OLG Hamburg · Beschluss vom 24. Januar 2011 · Az. 3 Ws 8/11
Sicherungsverwahrung; Altfälle; Auswirkungen des Urteils des EGMR vom 17. Dezember 2009
Strafrecht Strafprozessrecht Europarecht§§ 67d Abs. 4 Satz 1, 67e, 2 Abs. 6, 67d Abs. 3 Satz 1 StGBStrafgesetzbuch; §§ 463 Abs. 1, 462a Abs. 1 StPOStrafprozessordnung; §§ 121 Abs. 1 Nr. 2, 121 Abs. 2 Nr. 3 GVGGerichtsverfassungsgesetz; Artt. 7 Abs. 1 Satz 2, 5 Abs. 1 Satz 2 EMRKEuropäische Menschenrechtskonvention; Art. 1a Abs. 3 EGStGBEinführungsgesetz zum Strafgesetzbuch; §§ 10 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 1 ThUGTherapieunterbringungsgesetz
-
OLG Celle · Beschluss vom 17. Januar 2011 · Az. 2 Ws 423/10
Sicherungsverwahrung; Rückwirkungsverbot
Strafrecht§§ 67d Abs. 3 Satz 1, 2 Abs. 6 StGBStrafgesetzbuch; Artt. 7, 5 EMRKEuropäische Menschenrechtskonvention
-
OLG Koblenz · Beschluss vom 30. September 2010 · Az. 1 Ws 108/10
Beschluss vom 30. September 2010 · Az. 1 Ws 108/10
Strafrecht -
OLG Jena · Beschluss vom 10. September 2010 · Az. 1 Ws 164/10
Entscheidung die Unterbringung in Maßregelvollzug anordnet; Erledigungserklärung des Strafvollstreckungsgerichts wegen Fehleinweisung; Fehleinweisung wegen fehlerhafter Diagnose
Strafrecht Strafprozessrecht Prozessrecht§§ 67d Abs. 6, 66b Abs. 3 StGBStrafgesetzbuch; § 275a Abs. 5 Satz 2 StPOStrafprozessordnung
-
OLG Karlsruhe · Beschluss vom 4. August 2010 · Az. 2 Ws 227/10
zur Vorlagepflicht bei Entscheidungen über die Erledigung der Sicherungsverwahrung gemäß § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVG
Verfahrensrecht Strafrecht Europarecht§§ 2 Abs. 6, 67d Abs. 3 StGBStrafgesetzbuch; § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVGGerichtsverfassungsgesetz; Artt. 5, 7 EMRKEuropäische Menschenrechtskonvention
