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Strafgesetzbuch (StGB)

§ 67d Dauer der Unterbringung

§ 67d Dauer der Unterbringung

(1) Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darf zwei Jahre nicht übersteigen. Die Frist läuft vom Beginn der Unterbringung an. Wird vor einer Freiheitsstrafe eine daneben angeordnete freiheitsentziehende Maßregel vollzogen, so verlängert sich die Höchstfrist um die Dauer der Freiheitsstrafe, soweit die Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die Strafe angerechnet wird.

(2) Ist keine Höchstfrist vorgesehen oder ist die Frist noch nicht abgelaufen, so setzt das Gericht die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird. Mit der Aussetzung tritt Führungsaufsicht ein.

(3) Sind zehn Jahre der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vollzogen worden, so erklärt das Gericht die Maßregel für erledigt, wenn nicht die Gefahr besteht, daß der Untergebrachte erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden. Mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein.

(4) Ist die Höchstfrist abgelaufen, so wird der Untergebrachte entlassen. Die Maßregel ist damit erledigt. Mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein.

(5) Das Gericht erklärt die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für erledigt, wenn die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 nicht mehr vorliegen. Mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein.

(6) Stellt das Gericht nach Beginn der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus fest, dass die Voraussetzungen der Maßregel nicht mehr vorliegen oder die weitere Vollstreckung der Maßregel unverhältnismäßig wäre, so erklärt es sie für erledigt. Mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein. Das Gericht ordnet den Nichteintritt der Führungsaufsicht an, wenn zu erwarten ist, dass der Betroffene auch ohne sie keine Straftaten mehr begehen wird.

§ 67d Abs. 2 Satz 1: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG (100-1) unvereinbar gem. BVerfGE v. 4.5.2011 I 1003 (2 BvR 2365/09 u.a.) § 67d Abs. 3: Mit GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 5.2.2004 I 1069 (2 BvR 2029/01) § 67d Abs. 3 Satz 1: IdF d. Art. 1 Nr. 5 G v. 22.12.2010 I 2300 mWv 1.1.2011; nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG (100-1) unvereinbar gem. BVerfGE v. 4.5.2011 I 1003 (2 BvR 2365/09 u.a.)

Fundstellen

  1. OLG Nürnberg · Beschluss vom 24. Juni 2010 · Az. 1 Ws 315/10

    Anwendbarkeit der in §67d StGB normierten Neuregelung auf sog. Altfälle; sofortige Umsetzung des EGMR-Urteils vom 17.12.2009 weder mit staatlichen Schutzauftrag für GR Dritter noch mit Rechtsstaatsprinzip vereinbar

    Verfassungsrecht Strafrecht Europarecht

    § 67d Abs. 3 StGBStrafgesetzbuch; Artt. 7 Abs. 1, 5 Abs. 1 EMRKEuropäische Menschenrechtskonvention

  2. OLG Frankfurt am Main · Beschluss vom 24. Juni 2010 · Az. 3 Ws 485/10

    zur Unzulässigkeit weiterer Sicherungsverwahrung

    Strafrecht Europarecht

    §§ 66, 2 Abs. 2, 67d StGBStrafgesetzbuch; Artt. 7 Abs. 1, 5 Abs. 1 EMRKEuropäische Menschenrechtskonvention

  3. OLG Hamm · Beschluss vom 6. Juli 2010 · Az. 4 Ws 157/10

    keine Anwendbarkeit der in §67d StGB normierten Neuregelung auf sog. Altfälle

    Strafrecht Europarecht

    § 67d StGBStrafgesetzbuch; Artt. 7, 5 EMRKEuropäische Menschenrechtskonvention

  4. OLG Celle · Beschluss vom 25. Mai 2010 · Az. 2 Ws 169/10, 2 Ws 170/10

    keine Zwang zur Entlassung von Sicherungsverwahrten in Altfällen aufgrund der EGMR Entscheidung vom 17.12.09

    Strafrecht Europarecht

    §§ 2 Abs. 6, 67d StGBStrafgesetzbuch; Art. 5 EMRKEuropäische Menschenrechtskonvention; Art. 1a EGStGBEinführungsgesetz zum Strafgesetzbuch

  5. OLG Frankfurt am Main · Beschluss vom 1. Juli 2010 · Az. 3 Ws 539/10

    zur Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung; keine Anwendbarkeit des neuen § 67d Abs. 3 StGB auf Altfälle

    Verfassungsrecht Strafrecht Europarecht Öffentliches Recht

    §§ 67d, 2 Abs. 6 StGBStrafgesetzbuch; § 458 Abs. 1 StPOStrafprozessordnung; Art. 103 Abs. 2 GGGrundgesetz; Art. 7 Abs. 1 EMRKEuropäische Menschenrechtskonvention

  6. LG Marburg · Beschluss vom 17. Mai 2010 · Az. 7 StVK 220/10

    zur Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in sog. Zehnjahresfällen aufgrund der EGMR Entscheidung vom 17.12.09

    Strafrecht Europarecht

    §§ 67d Abs. 2, 2 Abs. 6 StGBStrafgesetzbuch; Artt. 7 Abs. 1, 5 Abs. 1 EMRKEuropäische Menschenrechtskonvention

  7. OLG Stuttgart · Beschluss vom 1. Juni 2010 · Az. 1 Ws 57/10

    das Urteil des EGMR zwingt nicht dazu, in Sicherungsverwahrung Untergebrachte in sog. Zehnjahresfällen sofort und ohne weitere Prüfung aufgrund dieses Urteils zu entlassen

    Strafrecht Europarecht

    §§ 67d, 2 Abs. 6 StGBStrafgesetzbuch; Artt. 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 EMRKEuropäische Menschenrechtskonvention

  8. LG Kassel · Beschluss vom 15. Juni 2010 · Az. 4 StVK 162/10

    konventionskonform Auslegung des § 2 Abs. 6 StGB; keine Anwendbarkeit des 67 d Abs. 3 StGB auf sog. "Altfälle"; Auslegung der EMRK durch den EGMR ist eine "andere gesetzliche Bestimmung" i.S.v. § 2 Abs. 6 StGB zu

    Verfassungsrecht Strafvollzugsrecht Strafrecht Europarecht Öffentliches Recht

    §§ 2 Abs. 6, 67d Abs. 3, 67d Abs. 1 StGBStrafgesetzbuch; Artt. 7 Abs. 2, 7 Abs. 1, 5 Abs. 1a EMRKEuropäische Menschenrechtskonvention

  9. OLG Hamm · Beschluss vom 22. Juli 2010 · Az. III-4 Ws 180/10

    Beschluss vom 22. Juli 2010 · Az. III-4 Ws 180/10

    Strafrecht Europarecht

    §§ 2 Abs. 6, 67d Abs. 1 StGBStrafgesetzbuch; Artt. 5, 7 EMRKEuropäische Menschenrechtskonvention

  10. OLG Köln · Beschluss vom 14. Juli 2010 · Az. 2 Ws 428/10

    Beschluss vom 14. Juli 2010 · Az. 2 Ws 428/10

    Strafrecht Europarecht

    § 67d Abs. 1 StGBStrafgesetzbuch; Artt. 7 Abs. 1, 5 Abs. 1 EMRKEuropäische Menschenrechtskonvention