Strafgesetzbuch (StGB)
§ 33 Überschreitung der Notwehr
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Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Fundstellen
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BGH · Urteil vom 3. Februar 1993 · Az. 3 StR 356/92
zu den Voraussetzungen für eine entschuldigte Überschreitung der Notwehr; Nötigung zur Unterlassung eines rechtswidrigen Angriffs
Strafrecht
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