§ 263a StGB

Zur Abgrenzung von Diebstahl und Computerbetrug (Selbstbedienungskasse).


Internetrecht IT- und Medienrecht Strafrecht
§§ 242, 248a, 263a StGB

Das Einlösen eines erkennbar versehentlich zugesandten Online-Gutscheins ist nicht nach § 263a StGB strafbar. Es stellt weder eine unbefugte Verwendung von Daten (§ 263a Abs. 1 Variante 3 StGB) noch e ...


Strafrecht IT- und Medienrecht Internetrecht eCommerce-Recht
§ 263a StGB

Zur Schadensfeststellung beim Sportwettenbetrug durch Wetten im Internet und an Wettautomaten


Internetrecht IT- und Medienrecht Strafrecht
§ 263a StGB

Zum Computerbetrug bei Abbuchungsauftragslastschrift


Strafrecht IT- und Medienrecht
§ 263a StGB

Untreue; Forderungsbetrug; missbräuchliche Verwendung einer Tankkarte


Strafrecht
§§ 242, 263a, 263, 266b, 266 StGB